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Silvesteressen: 7% MwSt. statt 19%

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IHK Rhein-Neckar informiert über Sonderregelung für Silvesternacht

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel endet die zeitlich begrenzte Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie. Ab dem 1. Januar 2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar macht auf eine spezielle Ausnahme für die Silvesternacht aufmerksam: In der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ist auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Getränkeabgabe, weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent anwendbar. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 21. Dezember 2023 an die obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt.

Redaktion
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