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Sitzung des Kreistags

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(zg) Die Verabschiedung des Kreishaushalts für das Jahr 2022, die Abfallwirtschaftssitzung sowie das neue Klimaschutzkonzept stehen im Fokus der nächsten Sitzung des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises. Dessen letzte Sitzung im Jahr 2021 findet erstmals seit Jahren nicht in Sinsheim, sondern in Angelbachtal statt: Das höchste politische Gremium des Kreises tagt am Dienstag, 14. Dezember, 14 Uhr, öffentlich in der Sonnenberghalle (Schulstraße 30, 74918 Angelbachtal).

Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und -einwohner stimmen die Kreisrätinnen und Kreisräte über die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses ab. Zudem soll die Geschäftsordnung des Kreistags dahingehend geändert werden, dass in begründeten Fällen – etwa während einer Pandemie – die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende eine Maskenpflicht während der Sitzung anordnen darf. Anschließend bittet Landrat Stefan Dallinger darum, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz von der Großen Kreisstadt Hockenheim an den Rhein-Neckar-Kreis zuzustimmen. Außerdem soll die Schlussabrechnung für den Neubau der Louise-Otto-Peters Schule in Hockenheim mit Gesamtkosten in Höhe von 9.413.345,38 Euro anerkannt werden.

Im Anschluss beschäftigen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit dem Klimaschutz im Landkreis. Neben der „Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts für den Rhein-Neckar-Kreis“ wird auch über die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz zwischen den Kommunen und dem Rhein-Neckar-Kreis abgestimmt. Außerdem bittet Landrat Dallinger darum, dem energiepolitischen Arbeitsprogramm zum European Energie Award zuzustimmen. Dieser ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das Kommunen und Kreise in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz unterstützt. Nachdem sich der Kreistag mit einer möglichen Mitgliedschaft des Kreises in der KommunalCampus eG befasst hat, steht die Abfallwirtschaft im Blickpunkt.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, der Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – also die Abfallwirtschaftssatzung für den Rhein-Neckar-Kreis – in der Fassung des beigefügten Entwurfs und den Abfallgebühren für 2022 und 2023 zuzustimmen sowie den Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR anzuweisen, die Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen. Die wichtigste Nachricht lautet dabei für die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner, dass die Gebührensätze mit Ausnahme der Gebühren für die Anlieferungen von Erdaushub, asbesthaltiger Abfälle und Mineralfaserabfälle unverändert bleiben. Als weitere gute Nachricht ist hervorzuheben, dass ab dem 1. Januar 2022 das Mehrvolumen für die Grüne Tonne plus nicht mehr gebührenpflichtig sein wird und somit das Volumen der Grünen Tonne plus dem individuellen Bedarf gebührenfrei angepasst werden kann.

Anschließend steht noch die Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2022 an. Landrat Dallinger bittet die Kreisrätinnen und Kreisräte, dem geplanten Kreishaushalt für das Jahr 2022 und dem geplanten Haushalt der Freiherr von Ulner‘schen Stiftung sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises zuzustimmen. Vor den Mitteilungen und Anfragen, die wie immer den Schluss der Kreistagssitzung darstellen, stehen noch drei Personalangelegenheiten auf der Tagesordnung.

Um alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu bewahren, bittet Landrat Dallinger eindringlich um die Einhaltung der Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen und Infektionsschutzregelungen, die am Sitzungsort aushängen. Die Geschäftsstelle Kreistag im Landratsamt weist darauf hin, dass für die Teilnahme an der Kreistagssitzung ein 3-G-Nachweis (Test-, Impf- oder Genesenennachweis) notwendig ist. Das Tragen einer medizinischen Maske ist innerhalb des Gebäudes verpflichtend; die Maske darf nur am Platz bzw. während der Einnahme von Speisen und Getränken abgenommen werden. Allen an der Sitzung beteiligten Personen wird zudem angeboten, sich vor Beginn mittels eines qualifizierten Schnelltests auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen.

Quelle: Silke Hartmann, Rhein Neckar Kreis

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