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Tchibo-Rabattaufkleber irreführend: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich

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©pixabay

Stuttgart, 25. April 2024 – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen Tchibo geklagt. Ein leuchtend pinker Aufkleber auf Kaffeepackungen versprach Rabatte, die gar nicht für den Kaffee galten.

Die wichtigsten Fakten:

  • Tchibo warb mit Rabatten auf Kaffeepackungen.
  • Die Rabatte galten aber nicht für den Kaffee, sondern für andere Tchibo-Produkte.
  • Die Verbraucherzentrale sah eine Irreführung der Verbraucher.
  • Das Landgericht Hamburg gab der Verbraucherzentrale Recht.
  • Tchibo darf die Rabattaufkleber nicht mehr verwenden.

Verbraucher sollten bei Rabatten genau hinschauen.

Das Landgericht Hamburg untersagte dem Unternehmen den Verkauf von Kaffeepackungen mit einem pinkfarbenen Aufkleber, der falsche Rabatte versprach.

Rabatt galt nicht für den beworbenen Kaffee

Der Aufkleber warb mit Rabatten von 3 Euro im Supermarkt, 5 Euro in einer Filiale und 15 Prozent auf tchibo.de. Doch der Rabatt galt gar nicht für den Kaffee, auf dem der Aufkleber angebracht war, sondern nur für andere Artikel der Marke. Um die genauen Bedingungen zu erfahren, mussten Verbraucher den Aufkleber umständlich aufklappen.

Verbraucherzentrale: „Klare Irreführung“

„Wenn Unternehmen mit Rabatten werben, müssen die Bedingungen klar erkennbar sein“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Im Fall von Tchibo war das nicht der Fall. Wer einen Rabattaufkleber auf einer Kaffeepackung sieht, sollte davon ausgehen können, dass der Rabatt auch für dieses Produkt gilt.“

Landgericht untersagt Verkauf

Die Verbraucherzentrale mahnte Tchibo ab, da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgab. Daraufhin reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Hamburg ein. Dieses erließ am 21. März 2024 ein Versäumnisurteil gegen Tchibo. Der Verkauf der Kaffeepackungen mit dem irreführenden Aufkleber ist nun untersagt.

Häufig Ärger mit Rabatten

Beschwerden über irreführende Rabatte und Preisreduzierungen sind bei der Verbraucherzentrale an der Tagesordnung. Mal geht es um Rabatte in Prospekten, die nicht so hoch sind wie sie auf den ersten Blick scheinen, mal um Rabattversprechen, die nicht eingehalten werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Fall Tchibo sowie zu anderen Verfahren der Verbraucherzentrale rund um irreführende Werbung finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: https://www.shopper.com/coupon-codes/tchibo-de

Redaktion
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