Politik

Technologieführer Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

0
Inflation drückt auf Umsatz im Einzelhandel
Symbolfoto ©jubu

Förderlinie Spitze auf dem Land

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die neue Auswahlrunde für die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ eingeleitet. Ziel der Förderung ist es, innovative Ideen kleiner und mittlerer Unternehmen im Ländlichen Raum zu unterstützen und somit die Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu stärken. Bewerbungen für die Förderlinie sind noch bis zum 31. August 2023 möglich.

Bewerbungsphase für die Förderlinie gestartet

Minister Peter Hauk MdL betonte die Bedeutung der Förderlinie für den Ländlichen Raum: „Die bisher ausgewählten Unternehmen in der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ haben mit ihren interessanten Geschäftsfeldern gezeigt, dass sie wichtige Quellen für Innovationen und Ideen sind. Dies wirkt sich positiv auf die Lebensqualität im Ländlichen Raum aus. Gerade kleinere Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung des Wirtschaftswachstums. In ländlichen Regionen tragen diese innovativen Unternehmen zur Vielfalt der Wirtschaft bei und erschließen neue Branchen und Märkte. Unsere Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ soll gezielt die Innovationskraft der Wirtschaft im Ländlichen Raum voranbringen.“

Minister Hauk hob hervor, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen häufig den Ursprung für innovative und kreative Ideen darstellen. Die Förderlinie soll sicherstellen, dass diese Ideen erfolgreich umgesetzt und etabliert werden können.

Minister Hauk betont Bedeutung für die Wirtschaft im Ländlichen Raum

Ein besonderer Schwerpunkt der Förderlinie liegt auf Unternehmen, die einen Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten. Mit Fokus auf technologisch innovative Produkte sollen ökologische Aspekte berücksichtigt werden, um effiziente und lokal produzierte Lösungen zu schaffen. Dies fördert nicht nur Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung, sondern stärkt auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Die Förderlinie steht kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten offen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form bis zum 31. August 2023 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den interessierten Unternehmen. Minister Hauk betonte abschließend, dass diese Förderinitiative einen wichtigen Beitrag dazu leiste, den Ländlichen Raum wirtschaftlich zu stärken und technologische Innovationen voranzutreiben.


📌 Bei der Erstellung dieses Artikels wurden technische Verfahren zur Datenverarbeitung und zur Erzeugung natürlicher Sprache eingesetzt. Vor der Veröffentlichung wurde der Artikel von der Redaktion geprüft.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Politik