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Telekom-Kunden: Vorsicht vor 1N Telecom

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Telekommunikationsanbieter im Fokus: Ältere Verbraucher von 1N Telecom GmbH in die Irre geführt – Beschwerden häufen sich

Die 1N Telecom GmbH mit Sitz in Düsseldorf sorgt erneut für Aufsehen, da sie ältere Menschen mit Telekom-Anschlüssen anschreibt, um sie zu einem Anbieterwechsel zu bewegen. Der Haken: Nach zahlreichen Beschwerden entsteht bei den angesprochenen Verbraucher:innen der Eindruck, die Schreiben kämen von der Deutschen Telekom und würben für einen vorteilhaften Tarifwechsel.

Schon im Sommer dieses Jahres berichtete die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Website über die fragwürdige Vorgehensweise der 1N Telecom GmbH. Ältere Menschen erhielten Schreiben des Unternehmens, das sie dazu aufforderte, einen neuen Festnetztarif abzuschließen. Viele der Betroffenen gingen fälschlicherweise davon aus, dass es sich um ein Angebot der Deutschen Telekom handle, was zu einem Ausfüllen und Zurückschicken des beigefügten Formulars führte. Dieses Formular stammte jedoch weder von der Deutschen Telekom, noch hatten die Betroffenen einen Anbieterwechsel beabsichtigt.

„Die Angeschriebenen berichteten häufig, dass sie annahmen, der Absender sei ihr aktueller Anbieter, die Deutsche Telekom“, erklärt Oliver Buttler, Telekommunikationsexperte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Schreiben verfügten über die Festnetznummer der Betroffenen als Betreff, was den Eindruck erweckte, die Telekom wende sich wegen eines neuen Tarifs an sie. Tatsächlich war jedoch nie von einem Anbieterwechsel die Rede; das Schreiben bewarb lediglich einen neuen Tarif, der neben Anrufen ins deutsche Festnetz auch unbegrenzte, kostenlose Anrufe in deutsche Mobilfunknetze versprach. „Das Vorgehen der 1N Telecom GmbH zielt eindeutig darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher zu verwirren, um sie zu einem neuen Telekommunikationsvertrag zu bewegen“, fügt Buttler hinzu.

Betroffene geraten in ungewollte Verträge Nach Reaktionen auf die Schreiben passiere wochenlang nichts, so Buttler weiter. Erst beim Erhalt von Formularen zur Portierung bemerkten die Betroffenen die Täuschung und den ungewollten Vertragsabschluss. Widerspricht man und legt Einspruch bei der 1N Telecom GmbH ein, erhält man eine Schadensersatzforderung in dreistelliger Höhe. Die Forderung wird damit begründet, dass die Einrichtung des Anschlusses durch die Rücknahme des Portierungsauftrags zur Rufnummernmitnahme verhindert wurde.

Obwohl die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits mehrere rechtliche Schritte gegen die 1N Telecom GmbH eingeleitet haben, reißen die Beschwerden über fragwürdige Anschreiben nicht ab. Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu melden und können sich unter vz-bw.de/node/69759 darüber informieren, wie sie gegen unerwünschte Werbebriefe vorgehen können.

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