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Unfallflucht: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

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©pixabay

Punktehandel und Fahrzeugbeschlagnahme: Verkehrsstrafrecht auf dem Prüfstand

Der Verkehrsgerichtstag (VGT) steht in seiner 62. Auflage vor brisanten Themen, darunter die Reformvorschläge des Bundesjustizministeriums zur Entkriminalisierung einfacher Unfallfluchten. Der ADAC ist mit seinen Experten in allen acht Arbeitskreisen des VGT vertreten und stellt sich den Fragen des Verkehrsstrafrechts.

Verkehrsgerichtstag beleuchtet Reformvorschläge: Unfallflucht, Punktehandel und mehr

Im Fokus des Arbeitskreises V steht die mögliche Entkriminalisierung einfacher Unfallfluchten mit Sachschäden. Der ADAC plädiert für die Einstufung als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Moderne Kommunikationsmittel bieten aus Sicht des ADAC Möglichkeiten, Unfallflüchtigen eine schnelle Möglichkeit zur Tatbekennung und Datenübermittlung zu geben.

Der erste Arbeitskreis diskutiert die Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten. Der ADAC hinterfragt die Praxisrelevanz dieser Sanktion und weist auf Erfahrungen mit illegalen Straßenrennen hin, bei denen die Möglichkeit der Fahrzeug-Einziehung wenig Einfluss auf die Rückgängigmachung der Delikte hatte.

Der Arbeitskreis IV setzt sich mit dem Thema Punktehandel auseinander. Derzeit legal, sieht der ADAC Handlungsbedarf, da Behörden bewusst getäuscht werden und Verkehrssünder so ihrer rechtmäßigen Strafe entkommen können. Die Diskussion soll klären, ob eine Einstufung als Straftatbestand hier Lösungen bietet.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Versicherungsrecht im Arbeitskreis VI. Probleme bei der Schadenregulierung älterer Fahrzeuge, insbesondere die Abgrenzung von Vorschäden zu neuem Schaden, stehen im Fokus. Der Arbeitskreis wird sich mit Lösungsvorschlägen auseinandersetzen.

Redaktion
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