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Verbraucherzentrale klagt Oskar.de wegen Greenwashing

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Oskar.de: „Nachhaltige“ ETFs enthalten auch Kohlekonzerne

Im Kampf gegen irreführende Werbepraktiken bei nachhaltigen Geldanlagen ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den digitalen Vermögensverwalter Oskar.de GmbH vorgegangen. Die Verbraucherzentrale hat erreicht, dass Oskar.de eine irreführende Aussage über nachhaltige Geldanlagen unterlässt.

Oskar.de bewarb Geldanlagen in „nachhaltige“ ETFs und suggerierte, dass diese gezielt Unternehmen ausschlossen, die der Umwelt schadeten oder in problematischen Bereichen wie Waffenherstellung agierten. Eine Unterlassungserklärung verpflichtet das Unternehmen nun dazu, diese irreführende Werbeaussage zu unterlassen.

Klare Richtlinien für nachhaltige Werbung gefordert

Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale, Niels Nauhauser, betont, dass die als nachhaltig beworbenen ETFs auch Unternehmen beinhalten konnten, die einen Teil ihrer Umsätze aus der Förderung fossiler Brennstoffe oder der Kohleverstromung erzielten. Der „Ishares MSCI Europe ESG screened UCITS ETF“, den Oskar.de als nachhaltig bewarb, schloss nicht eindeutig Unternehmen aus, die in kritischen Bereichen tätig sind.

Diese Praxis, bei der nicht nachhaltige Geldanlagen anhand von Negativkriterien ausgeschlossen werden, jedoch bestimmte Schwellenwerte für Umsatzerlöse in problematischen Geschäftsfeldern nicht überschritten werden müssen, ist verbreitet. Dabei könnten beispielsweise Aktien eines kleinen Rüstungskonzerns ausgeschlossen werden, während die Rüstungssparte eines größeren Konzerns mit höherem Umsatz Teil der „nachhaltigen Geldanlage“ bleiben würde.

Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, klare Regeln und ein gesetzliches Kennzeichnungssystem mit behördlicher Kontrolle für die Werbung mit Nachhaltigkeit einzuführen. In ihrer Auseinandersetzung mit dem „Greenwashing“ bei Geldanlagen hat die Verbraucherzentrale bereits zahlreiche Unternehmen abgemahnt und verklagt.

Redaktion
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