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Verkehrsschilder zugeschneit? Nicht alle gelten!

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Verkehrsschilder zugeschneit? Nicht alle gelten!
Symbolfoto ©jubu

Verkehrszeichen-Check im Winter: So bleiben Sie auf der sicheren Seite

Im Winter können heftige Schneefälle nicht nur die Landschaft, sondern auch Verkehrsschilder verhüllen. Doch was bedeutet das für die Gültigkeit dieser Schilder? Die ADAC Clubjuristen klären auf, welche Regeln in solchen Situationen gelten.

WELCHE REGELN GELTEN, WENN VERKEHRSSCHILDER BEI STARKEM SCHNEEFALL VERDECKT SIND?

Generell gilt der Grundsatz, dass Verkehrszeichen gut sichtbar sein müssen, um ihre Regelungen klar und ohne weiteres Nachdenken erfassen zu können. Wenn ein Schild nur leicht verschneit ist und seine Bedeutung noch erkennbar bleibt, behält es seine Gültigkeit. Schilder wie das achteckige Stoppschild können oft auch anhand ihrer Form eindeutig identifiziert werden.

Jedoch gibt es Verkehrsschilder, deren Bedeutung nicht mehr erkennbar ist, wenn sie zugeschneit sind. Dazu zählen dreieckige Gefahrenzeichen und runde Verbots- oder Beschränkungszeichen. Wenn ihre Bedeutung nicht mehr eindeutig ist, kann nicht erwartet werden, dass Fahrer diese Schilder befolgen. Dennoch gilt stets die Anpassung der Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse.

VERKEHRSZEICHEN IM SCHNEE: STOPPSCHILD GILT, TEMPOLIMIT NICHT!

Im Falle eines Bußgeldes wegen Nichtbeachtung einer zugeschneiten Geschwindigkeitsbegrenzung kann Einspruch eingelegt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass das Schild verschneit und unlesbar war. Hierbei kann ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes als Beweis dienen, jedoch ist dies in der Regel kostenpflichtig. Es wird empfohlen, Fotos als Beleg zu machen. Jedoch sollten ortskundige Verkehrsteilnehmer, die regelmäßig bestimmte Strecken befahren, die dortigen Regeln kennen. In diesem Fall kann man sich nicht auf ein zugeschneites Verkehrsschild berufen.

Symbol Schnee Winter Strasse Verkehr Glatt ©jubu

Symbolfoto ©jubu

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