Unechte Teilortswahl: Wahlberechtigte in Hoffenheim ohne Wahlbenachrichtigung können dennoch wählen
Derzeit besteht aufgrund von Versandverzögerungen bei der Deutschen Post in einigen Straßen Hoffenheims die Möglichkeit, dass Wahlberechtigte noch keine Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid am 29. Oktober erhalten haben. Die Stadtverwaltung bedauert diese Verzögerungen. Selbstverständlich können Wahlberechtigte auch ohne die Wahlbenachrichtigung beim Bürgerentscheid am 29. Oktober unter Vorlage ihres gültigen Personalausweises im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Sollten Sie Briefwahl beantragen wollen, wenden Sie sich hierfür bitte an das Bürgerbüro (Telefon: 07261 404-136; E-Mail: buergerbuero@sinsheim.de).
Dort können Sie die Briefwahlunterlagen auch unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beantragen und, wenn gewünscht, auch gleich vor Ort per Briefwahl schon jetzt Ihre Stimme abgeben. Sollten Sie bislang noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und nicht sicher sein, ob Sie wahlberechtigt sind, können Sie sich ebenfalls bei der Stadtverwaltung erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind (Telefon: 07261 404-128).
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