Politik

Wahlvorschläge für Kommunalwahlen: Abgabefrist beachten

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Amtliche Wahlbenachrichtung Sinsheim Symbolfoto ©jubu
Amtliche Wahlbenachrichtung Sinsheim Symbolfoto ©jubu

Das Wahlamt der Stadt Sinsheim erinnert daran, dass Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024 noch bis spätestens 28. März 2024 um 18:00 Uhr eingereicht werden können. Die Einreichung erfolgt schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses in der Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden und können nicht bei den Wahlen berücksichtigt werden.

Für die Einreichung stehen Vordrucke und Unterlagen zur Verfügung, darunter die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung der Bewerber, der Vordruck für den Wahlvorschlag, Formblätter für Zustimmungserklärungen und ggf. erforderliche Unterstützungsunterschriften. Diese Unterlagen können auf Anfrage beim Wahlamt angefordert werden (Tel. 07261 404-104 oder -128 oder -170).

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl und alle Informationen zu den Einreichungserfordernissen für Wahlvorschläge wurden am 22. Februar 2024 im Sinsheimer Stadtanzeiger veröffentlicht. Auf der Homepage der Stadt Sinsheim sind die Bekanntmachungen ebenfalls verfügbar (Rathaus & Service > Wahlen > Kommunalwahlen). Für Fragen zum Einreichungsprozess und zur Vereinbarung von Abgabeterminen stehen die Mitarbeiter des Wahlamts unter den oben genannten Rufnummern gerne zur Verfügung.

Das Wahlamt empfiehlt dringend, die Wahlvorschläge frühzeitig einzureichen, um eventuelle Mängel rechtzeitig zu beheben. In einigen Fällen können Mängel zur Ungültigkeit des Wahlvorschlags führen, daher ist eine rechtzeitige Einreichung wichtig.

Redaktion
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