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Winterreifenpflicht: Achtung bei Schnee im Mai

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Was gilt bei Schnee im April? Nach einem kurzen Temperaturanstieg in den vergangenen Tagen kehrt der Winter in dieser Woche vielerorts zurück. In einigen Regionen Deutschlands kann es sogar zu Schneefällen kommen. Doch was ist, wenn man bereits Sommerreifen aufgezogen hat?

Situative Winterreifenpflicht

In Deutschland gilt zwar keine starre „O bis O“-Regelung für Winterreifen, jedoch eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen müssen, unabhängig vom Kalendermonat. Winterliche Straßenverhältnisse liegen vor, wenn:

  • Schnee oder Schneematsch auf der Fahrbahn liegt
  • Glatteis oder Reif vorhanden ist
  • Straßenglätte durch Frost zu erwarten ist

Bußgeld und Punkte bei Missachtung

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer können mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Darüber hinaus kann es bei einem Unfall zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen. Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen, wenn der Unfall aufgrund von Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen verursacht wurde. Auch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei einem unverschuldeten Unfall ein Mitverschulden geltend machen.

Sommerreifen im Winter: Sicherheitsrisiko

Umgekehrt ist es ebenfalls keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist dies nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden:

  • Sie verschleißen deutlich schneller.
  • Der Bremsweg verlängert sich deutlich.

Empfehlung des ADAC

Der ADAC rät allen Autofahrern, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, ihr Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Andernfalls sollten die Winterreifen wieder montiert werden.

5 Tipps, was Sie jetzt beachten sollten:

  1. Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winterreifen aufgezogen sein, egal welcher Monat ist.
  2. Bußgelder: Bei Missachtung drohen 60 Euro Bußgeld, bei Behinderung 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  3. Versicherungskürzung: Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen, die Kfz-Haftpflicht kann im Unglücksfall Probleme machen.
  4. Sommerreifen im Winter: Lassen Sie Ihr Auto bei Schnee oder Eis stehen oder ziehen Sie Winterreifen auf.
  5. Sommerreifen im Sommer: Winterreifen verschleißen schneller bei warmen Temperaturen und verlängern den Bremsweg.

Fazit: Achten Sie auf die Wetterbedingungen und passen Sie die Bereifung Ihres Fahrzeugs an. So sorgen Sie für Sicherheit im Straßenverkehr und vermeiden Bußgelder und Probleme mit der Versicherung.

Redaktion
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