Topthema

Winterreifenpflicht: Fahren ohne kostet 60 Euro und einen Punkt

0
Winterreifenpflicht: Fahren ohne kostet 60 Euro und einen Punkt
Symbolfoto ©Julian Buchner

Winterautofahren: Das musst du wissen

Mit dem Einzug des Winters waren insbesondere in Süddeutschland, aber auch in anderen Landesteilen, winterliche Straßenverhältnisse zu spüren. Auch wenn sich die Temperaturen in den kommenden Tagen etwas erholen, sind beim Autofahren im Winter einige Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Bereits vor Fahrtantritt sollte das Auto vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Ein lediglich freigekratztes Guckloch genügt laut ADAC nicht den Sicherheitsstandards. Fehlende Rundumsicht kann nicht nur gefährlich sein, sondern zieht auch ein Bußgeld von 10 Euro nach sich. Zudem müssen Dach und Motorhaube von Schnee befreit sein, um Gefahren durch herabfallenden Schnee für den nachfolgenden Verkehr zu vermeiden. Unterlassenes Freimachen des Kennzeichens kann mit einem Bußgeld von fünf Euro geahndet werden.

WINTERAUTOFAHREN: SO FAHREN SIE SICHER DURCH DEN SCHNEE

Obwohl das Warmlaufenlassen des Motors beliebt ist, ist es jedoch verboten. Dieses Verhalten führt nicht nur zu einer Belastung der Umwelt, sondern kann auch mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro wegen unnötiger Lärmbelästigung und Umweltbelastung geahndet werden.

Auch wenn in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht besteht, gilt eine situative: Sobald die Straßenverhältnisse winterlich sind, müssen Winterreifen verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Der Halter kann zusätzlich mit 75 Euro plus einem Punkt belangt werden.

Grundsätzlich ist eine Fahrweise angebracht, die den Sicht- und Wetterverhältnissen entspricht. Besonders im Winter können Straßen durch Schnee und Frost schnell rutschig werden. Daher ist eine vorausschauende und vorsichtige Fahrweise ratsam. Eine nicht angepasste Fahrweise kann mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Sollten Sach- oder Personenschäden auftreten, können die genannten Bußgelder erhöht werden und je nach Einzelfall sogar strafrechtlich relevant sein. Der ADAC empfiehlt, die Straßenverhältnisse mit einem kurzen Bremstest zu überprüfen, stets unter Berücksichtigung des Verkehrs. Zusätzlich wird empfohlen, im Winter etwas mehr Fahrzeit einzuplanen.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Topthema