„Wohnen barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß“ ist Thema des diesjährigen Bundesteilhabepreises. Bewerben können sich ab sofort alle Akteurinnen und Akteure aus diesem Bereich – insbesondere Bedarfsplanende und Projektentwickelnde, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potentieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträgerinnen und -träger auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -bauunternehmen sowie Kommunen und Regionen.
Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind.
Der Bundesteilhabepreis wird seit 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelobt. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt. Ihr Fokus liegt dabei auf dem Zusammenspiel von Qualität und Quantität des barrierefreien Wohnraums. Die Kernherausforderung beim barrierefreien Wohnen sei einerseits die Qualitätssicherung über den gesamten Projektverlauf und andererseits die erzeugte Quantität und Bezahlbarkeit von adäquaten Wohnungen, wird in der Ausschreibung herausgestellt.
Dotiert ist der Preis, der von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt wird, jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Dabei werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro für den Erstplatzierten, 5.000 Euro für den zweiten und 2.500 Euro für den dritten Platz.
Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage im 2. Quartal 2023 in Berlin stattfinden.
Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Seite www.bundesteilhabepreis.de zu finden.
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