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Digitaler Impfnachweis in der Stadtbibliothek erforderlich

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Symbolfoto: pixabay

Mit dem Eintritt der Alarmstufe II in Baden-Württemberg gilt auch in der Stadtbibliothek die 2G-Regel. Der Zutritt ist nur immunisierten (geimpften oder genesenen) Personen gestattet.

Ab sofort gilt gemäß Corona-Verordnung nur noch ein digitaler Impfnachweis. Die gelben Impfbücher alleine reichen nicht mehr aus. Impfausweise oder andere Nachweise in Papierform gelten nur noch in Verbindung mit einem digital auslesbaren QR-Code.

Weiterhin ist die Stadtbibliothek verpflichtet, die Geimpft- oder Genesenennachweise mit dem Lichtbildausweis abzugleichen.

Quelle: Stadtverwaltung Sinsheim

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