Karlsruhe/Sinsheim, 22. Mai 2024 – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag von Anwohnern gegen die Baugenehmigung für einen Krankenhausparkplatz in Sinsheim abgelehnt. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die Baugenehmigung sei unbestimmt und die geplante Parkplatzanlage füge sich nicht in die nähere Umgebung ein.
Das Gericht hat dem Eilantrag nicht stattgegeben. Die Baugenehmigung sei nicht unbestimmt, da die Anzahl der Stellplätze in den Bauvorlagen klar definiert sei. Auch verstoße die Genehmigung nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, insbesondere im Hinblick auf den zu erwartenden Fahrzeugverkehr. Die Einwendungen der Antragsteller gegen die schalltechnische Untersuchung seien nicht begründet.
Hintergrund
Die Beigeladene betreibt in Sinsheim ein Krankenhaus. Für die Erweiterung des Krankenhauses beantragte sie bei der Stadt Sinsheim die Erteilung einer Baugenehmigung, die auch die Errichtung eines Parkplatzes mit 3,6 Meter hoher Lärmschutzwand beinhaltet. Die Antragsteller, die in einem angrenzenden Wohngebiet wohnen, erhoben gegen die Baugenehmigung Widerspruch und Untätigkeitsklage.
Rechtskraft
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
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