Sinsheim

„Garten der Schmetterlingskinder“: Trauerfeier für stillgeborene Kinder in Sinsheim

0
Garten der Schmetterlingskinder
Bild (Stadt Sinsheim): Der „Garten der Schmetterlingskinder“ gibt Eltern stillgeborener Kinder einen Raum für ihre Trauer.
Würdige Beisetzung für stillgeborene Kinder im „Garten der Schmetterlingskinder“

Die Stadt Sinsheim schafft seit vielen Jahren einen Ort des stillen Gedenkens für trauernde Eltern mit dem „Garten der Schmetterlingskinder“. Dieser Garten ist für die stillgeborenen Kinder gedacht, die aufgrund früher Schwangerschaftsverluste würdig beigesetzt werden sollen. Das Projekt hat zum Ziel, diesen Kindern, die größtenteils nicht bestattungspflichtig sind, eine angemessene Beisetzung und ihren Eltern einen symbolischen Ort zur Trauerbewältigung zu bieten.

Besonders die Seelsorger, die mit den betroffenen Eltern arbeiten, sind sich der Wichtigkeit bewusst, dass auch die stillgeborenen Kinder beigesetzt werden sollten. Vor der Einführung des „Garten der Schmetterlingskinder“ gab es keinen geeigneten Ort, an dem Eltern ihren stillgeborenen Kindern auf ihrem schmerzhaften Weg durch die Trauer nahe sein konnten. Zweimal im Jahr haben verwaiste Eltern die Möglichkeit, an einem Trauergottesdienst mit anschließender Beisetzung der stillgeborenen Kinder auf dem Friedhof in Sinsheim teilzunehmen.

Die nächste Trauerfeier mit anschließender Beisetzung im „Garten der Schmetterlingskinder“ findet am 27. Oktober 2023 um 15:00 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Sinsheim unter dem Motto „Ich trage Dich in meinem Herzen“ statt. Die gesamte Gemeinde ist herzlich zur Teilnahme an dieser Trauerfeier eingeladen. Die Friedhofsverwaltung betont die Wichtigkeit des Trauerraums und dankt allen, die maßgeblich an diesem Projekt beteiligt sind und sich weiterhin ehrenamtlich engagieren.

Garten der Schmetterlingskinder

Bild (Stadt Sinsheim): Der „Garten der Schmetterlingskinder“ gibt Eltern stillgeborener Kinder einen Raum für ihre Trauer.

Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Geld- und Sachspenden, die sicherstellen, dass dieses Angebot in Sinsheim nachhaltig und kostenfrei bereitgestellt werden kann. Die Initiatoren sind nach wie vor dankbar für jede Spende und bitten um Unterstützung des Projekts über folgende Bankverbindung: Sparkasse Kraichgau, IBAN: DE82 6635 0036 0021 0010 79, BIC: BRUSDE66XXX, Verwendungszweck: „Garten der Schmetterlingskinder“. Spender werden gebeten, ihre Anschrift im Verwendungszweck anzugeben, damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Sinsheim