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Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“ geht in die vierte Runde

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Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg aktuell mitteilt, geht der Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“ in die vierte Runde. Bis zum 30. April 2022 können Projektideen eingereicht werden.

Bewerben können sich lokale Bündnisse aus mindestens zwei verschiedenen Gruppen und/oder Vereinen, die gemeinsam eine auf den Bedarf vor Ort angepasste Qualifizierungsmaßnahme entwickeln wollen. Den Antrag auf Förderung stellt ein beteiligter Verein bzw. eine beteiligte Organisation stellvertretend für das Bündnis. Die Qualifizierungsmaßnahme soll vor allem junge Erwachsene im Alter zwischen 20 und 35 Jahren auf die bevorstehende Übernahme wichtiger zivilgesellschaftlicher Aufgaben bzw. eine Führungsfunktion im Ehrenamt vorbereiten.

Gefördert wird die Entwicklung, einmalige Umsetzung und Nachbereitung einer Qualifizierungsmaßnahme. Form (z.B. ein klassisches Seminar, eine modular aufgebaute Seminarreihe, eine Maßnahme im virtuellen Raum (sog. „Webinar“), ein Projekt, …) und Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme sind frei wählbar, sie müssen zum Bedarf, den verfügbaren Mitteln und der verfügbaren Zeit passen. Die jungen Erwachsenen, die qualifiziert werden sollen, sind bei der Entwicklung der Maßnahme zu beteiligen. Mit den geförderten Projekten kann nach Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Die geförderten Projekte sollen bis zum 15. November 2023 abgeschlossen sein.

Es werden Sachkosten gefördert, die für das Gelingen des Projekts erforderlich sind und mit einer Rechnung belegt werden können. Zu den Sachkosten zählen z.B. Honorare für externe Referenten, Mieten für geeignete Räume, Kosten für Arbeitsmaterial, für Öffentlichkeitsarbeit, auch Entwicklungskosten für im virtuellen Raum durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen. Gefördert werden Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt höchstens 25.000 Euro. Bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden.

Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb und das Bewerbungsformular gibt es unter www.mlr-bw.de oder Stärkung-Ehrenamt: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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