Verkehrsberuhigung in Sinsheim: Neue Tempo-30-Zonen im Rahmen des Lärmaktionsplans
Im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans hat die Stadt Sinsheim beschlossen, verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen. Die Umsetzung dieser Geschwindigkeitsreduzierungen wird im Verlauf der Kalenderwoche 2 erfolgen. Betroffen sind verschiedene Streckenabschnitte in der Kernstadt Sinsheim sowie in den Stadtteilen.
Stadt Sinsheim setzt verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung um – Betroffene Streckenabschnitte im Überblick
Die folgenden Streckenabschnitte werden im Sinne des Lärmschutzes von den geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen betroffen sein:
Kernstadt Sinsheim:
- Hauptstraße (B 39)
- Friedrichstraße (L 550)
- Wilhelmstraße (L 550)
- Dührener Straße (L 533)
Stadtteil Sinsheim-Dühren:
- Karlsruher Straße (B 292)
Stadtteil Sinsheim-Eschelbach:
- Eichtersheimer Straße / Würzburger Straße (B 292)
Stadtteil Sinsheim-Hoffenheim:
- Sinsheimer Straße / Zuzenhäuser Straße (B 45)
Stadtteil Sinsheim-Reihen:
- Louis-Goos-Straße / Ernst-Wengenroth-Straße (L 592)
Stadtteil Sinsheim-Rohrbach:
- Heilbronner Straße (B 39)
Stadtteil Sinsheim-Steinsfurt:
- Steinsfurter Straße (B 39)
Die Bevölkerung wird gebeten, die neuen Tempo-30-Zonen zu beachten und entsprechend darauf zu achten.
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