Neckarbischofsheim

Parken in Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim und Reichartshausen: Jetzt wird kontrolliert

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Bürger werden zur Einhaltung der Verkehrsregeln aufgerufen: Ruhender Verkehr unter besonderer Beobachtung

Ab Januar 2024 verstärkt eine neue Mitarbeiterin die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim und Reichartshausen im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes. Die Bürgerinnen und Bürger werden darauf aufmerksam gemacht, die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit dem Halten und Parken zu beachten.

Appell an die Verkehrsteilnehmer
Fußgänger sollen besonders berücksichtigt werden, und es wird darum gebeten, Gehwege und unübersichtliche Stellen freizuhalten. Jene, die über eine Garage oder einen Stellplatz verfügen, werden gebeten, ihre Fahrzeuge dort zu parken, um zusätzliche Verkehrsprobleme zu vermeiden. Gemäß internationaler Regelung ist das parallele Parken in Fahrtrichtung zum Fahrbahnrand erforderlich, und es sollte eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m eingehalten werden.

Aufruf zur Einhaltung der StVO
Um Verwarnungsgelder zu vermeiden, appellieren die Gemeinden an die Bürgerinnen und Bürger, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Durch verstärkte Kontrollen und präventive Aufklärungsarbeit erhoffen sich die Gemeinden eine Verbesserung der Parksituation in den jeweiligen Ortschaften.

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