Ärger über Hundekot am Bachdamm
Immer diese Tretminen! Sind Sie auch schon einmal in Ihrem Wohngebiet in Hundekot getreten? Einfach widerlich! Nicht nur, dass diese „Tretminen“ sehr unhygienisch sind, sie können auch ganz schön gesundheitsgefährdend sein. Besonders betroffen ist der Bereich „Am Bachdamm“ in Sinsheim.
Das Ordnungsamt weist deshalb auf verbindliche Vorschriften für Hundehalter hin. Gemäß den Regelungen der Polizeiverordnung der Stadt Sinsheim ist der Halter oder Führer eines Hundes dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder anderen den Fußgängern vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen verrichtet. Dies gilt auch für Radwege, fremde Grundstücke sowie öffentliche Grün- und Erholungsanlagen.
Sollte es dennoch dazu gekommen sein, dass der Vierbeiner seine Notdurft an den oben genannten Stellen verrichtet hat, so ist der Halter oder Hundeführer verpflichtet, diese unverzüglich zu entfernen. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Bußgeldern geahndet werden.
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