Feuerwerk: Achtung, Bußgelder bis 50.000 Euro
Sinsheim – In Anbetracht der bevorstehenden Silvesterfeierlichkeiten warnt die Stadtverwaltung eindringlich vor den Gefahren des unsachgemäßen Umgangs mit Feuerwerkskörpern. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Verbot des Abbrennens in der Nähe von sensiblen Bereichen wie Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen. Außerdem ist es wegen der erhöhten Brandgefahr verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper anzuzünden. Dies gilt nicht nur in den dicht bebauten Ortskernen, sondern überall wo Fachwerkhäuser stehen. Zuwiderhandlungen können nicht nur mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, sondern ziehen auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Stadtverwaltung wünscht allen Bürgern einen sicheren und verantwortungsvollen Start ins neue Jahr. Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07261 404-255 oder per E-Mail unter ordnungsamt@sinsheim.de zur Verfügung. Diese Hinweise gelten für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Stadtteile.
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