Gemeinderat beschließt Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 beschlossen, einen finanziellen Anreiz zum Ausbau von Solarenergie zu schaffen. Sinsheimer Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Richtlinie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Sie richtet sich an Vermieter, Mieter oder Eigentümer von selbst genutztem bzw. vermietetem Wohnraum im Gemarkungsgebiet der Stadt Sinsheim. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Förderung ist, dass die Anlage nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erworben wird. Förderfähig sind maximal zwei Stecker-Solarmodule pro Wohneinheit. Grundsätzlich können Bürger nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme einen Antrag auf Förderung mit entsprechenden Nachweisen stellen. Die Auszahlung erfolgt im Anschluss. Für Bürger mit Wohngeldbezug oder Wohnberechtigungsschein werden die finanziellen Mittel aus dem Fördertopf für sechs Monate reserviert. Dadurch gewinnt diese Zielgruppe Planungssicherheit.
Insgesamt stehen 15.000 Euro im Fördertopf zur Verfügung. Die Förderhöhe beträgt einmalig 200 Euro.
Die Förderrichtlinie und weitere Details werden in Kürze auf der städtischen Homepage im Bereich Wirtschaft, Bauen & Umwelt > Umwelt > Energieberatung sowie im Stadtanzeiger veröffentlicht.
Rückfragen zum Förderprogramm beantwortet die Klimaschutzmanagerin der Stadt Stefanie Kalla, E-Mail klimaschutz@sinsheim.de, Telefon 07261 404-812.
Quelle: Stadt Sinsheim
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