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50.000 Euro Rente gewonnen? Falsch! Gewinnspiel-Anbieter Burda Direct GmbH abgemahnt

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Inflation drückt auf Umsatz im Einzelhandel
Symbolfoto ©jubu

Irreführende Rentenversicherungs-Werbung: Verbraucherzentrale mahnt Burda Direct GmbH erfolgreich ab

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Burda Direct GmbH erfolgreich abgemahnt, nachdem diese ein irreführendes Schreiben zur Zusatzrentenversicherung versandt hatte. Viele Menschen sind besorgt über ihre Altersvorsorge, daher erscheint ein offiziell aussehendes Schreiben, das eine Zusatzrentenversicherung im Wert von 50.000 Euro in Aussicht stellt, verlockend. Doch bei genauerem Hinsehen wird klar, dass das Schreiben nicht von der Deutschen Rentenversicherung stammt, sondern von der Burda Direct GmbH.

Verwechslungsgefahr durch ähnliche Gestaltung

Anbieter von Gewinnspielen versuchen oft, ihren Schreiben einen offiziellen Charakter zu verleihen, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen, erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch die Burda Direct GmbH habe viele Elemente der echten jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung kopiert. In dem Schreiben wurde ein zusätzliches Rentenguthaben von 50.000 Euro versprochen, wobei angeblich nur ein Gewinncode freigerubbelt und telefonisch übermittelt werden müsse.

Das Logo im Briefkopf ähnelte dem der Deutschen Rentenversicherung, die Gestaltung des Schreibens und die Formulierungen, insbesondere zur zusätzlichen Vorsorge, waren nahezu identisch, um die Empfänger in die Irre zu führen. Aufgrund dieser Verwechslungsgefahr hat die Verbraucherzentrale die Burda Direct GmbH abgemahnt. Das Unternehmen gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, das beanstandete Schreiben nicht mehr zu verwenden.

Gefahr von Datenmissbrauch

Oliver Buttler zeigt sich über den Erfolg erfreut, weist jedoch darauf hin, dass Abmahnungen in der Welt der Gewinnspiele oft nur wenig bewirken. Viele Anbieter hätten bereits das nächste scheinbar seriöse Schreiben in der Schublade, erklärt der Rechtsexperte. Diese Gewinnversprechen dienen vor allem dazu, Daten von Verbrauchern zu sammeln, ihnen andere Angebote zu unterbreiten und im schlimmsten Fall Verträge abzuschließen. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte es am besten sofort entsorgen und die Anbieter auffordern, gespeicherte Daten zu löschen. Zusätzlich kann eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt kostenlose Musterschreiben zur Verfügung, um Betroffenen zu helfen. Wenn bereits Daten übermittelt oder Verträge angeblich abgeschlossen wurden, kann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen:
Kostenlose Musterschreiben der Verbraucherzentrale: www.vz-bw.de/node/35853

Redaktion
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