Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert über aktuelle Entwicklungen
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) teilt mit, dass der Rentenversicherungsbeitrag im Jahr 2024 weiterhin konstant bei 18,6 Prozent des Bruttolohnes bleiben wird. Damit setzt sich diese Entwicklung bereits im siebten Jahr in Folge fort. Allerdings ergeben sich für bestimmte Arbeitsverhältnisse und Berufsgruppen einige Änderungen.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung wird im kommenden Jahr von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro angehoben, was einem Jahresbetrag von 90.600 Euro entspricht. Es ist wichtig zu beachten, dass Rentenversicherungsbeiträge nur bis zu dieser Verdienstgrenze zu leisten sind.
Für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversicherte Selbstständige und Handwerker erhöht sich der Mindestbeitrag um 3,35 Euro auf monatlich 100,07 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro pro Monat, während der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Für selbstständige Existenzgründer besteht die Möglichkeit, den halben Regelbeitrag zu entrichten.
Mini-Jobber sehen aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde eine Anpassung der monatlichen Verdienstgrenze auf 538 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich entsprechend auf die Untergrenze für Midi-Jobber aus, die nun monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Midi-Jobber zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass dadurch ihre Rentenansprüche beeinträchtigt werden.
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