Die Stadt Sinsheim weist darauf hin, dass die neuen Regelungen sowohl im Hinblick auf den Naturschutz als auch zur Energieeinsparung zu beachten sind
Seit 2020 ist es in Baden-Württemberg untersagt, die Fassaden öffentlicher Gebäude zu beleuchten, da Beleuchtungsanlagen negative Auswirkungen auf die lokale Insektenfauna haben können. Dieses Verbot wurde erweitert, um den Artenschutz weiter zu stärken und umfasst nun auch private und gewerbliche Gebäude.
Verbot der Fassadenbeleuchtung
Die Stadt Sinsheim hat bereits Maßnahmen ergriffen, um dem Verbot nachzukommen. Dies betrifft unter anderem die Fassadenbeleuchtung an der Burg Steinsberg und an der Dr.-Sieber-Halle, die nur während Veranstaltungen aktiv ist. Gemäß Paragraph 21 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg ist die Beleuchtung von Fassaden baulicher Anlagen vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr verboten. Nur in wenigen Ausnahmefällen, wie beispielsweise aus Gründen der Betriebssicherheit, sind Beleuchtungen erlaubt.
Wichtige Hinweise
Die Stadt Sinsheim betont die Bedeutung der neuen Regelungen sowohl im Hinblick auf den Naturschutz als auch auf die Energieeinsparung. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die lokale Tierwelt zu schützen und zur Reduzierung des Energieverbrauchs beizutragen.
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