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Blauzungenkrankheit: Deutschland weitgehend frei, aber Risiko bleibt

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Symbolbild Bevoelkerungsprognose
Symbolfoto: pixabay

Blauzungenkrankheit: Impfungen weiterhin wichtig

Gemäß der Mitteilung des Veterinäramts und Verbraucherschutzes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gilt Deutschland aktuell als „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungenvirus. Allerdings sind Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen aufgrund des Ausbruchs von BTV-3 Anfang Oktober von dieser Freiheit ausgenommen.

Ausnahmen in drei Bundesländern

Die Blauzungenkrankheit ist in einigen EU-Mitgliedstaaten endemisch, während andere frei von der Krankheit sind. Dieser Status ist bedeutend für den Transport empfänglicher Tiere. Entscheidend ist unter anderem der BTV-Status des Herkunftsmitgliedstaats, des Bestimmungsmitgliedstaats und gegebenenfalls auch der Transitmitgliedstaaten.

Aktuell besteht in Baden-Württemberg weiterhin ein hohes Risiko für den Serotyp 8 entlang der Grenze zu Frankreich und der Schweiz. Minister Peter Hauck ruft dazu auf, Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und BTV 8 impfen zu lassen. Finanzielle Unterstützung für diese Schutzimpfungen wird vom Land und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gewährt. Besonders gefährdete Gebiete (Impfzone 1 und 2) erhalten höhere Zuschüsse.

Jedoch steht derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 zur Verfügung, der in Norddeutschland und den Niederlanden aufgetreten ist. Gegen dieses Virus existieren daher nur begrenzte Schutzmöglichkeiten für empfängliche Tiere, da die Übertragung nicht von Tier zu Tier, sondern durch Gnitzen erfolgt. Um Tiere vor Stichen zu schützen, kann versucht werden, sie vor diesen Insekten zu bewahren.

Maßnahmen und Risiken im Zusammenhang mit BTV-Infektionen

Für eine eingeschränkte Tierbewegung aus infizierten Gebieten in seuchenfreie Zonen wurden spezielle Voraussetzungen festgelegt, darunter eine Behandlung mit Insektiziden und ein negatives PCR-Ergebnis.

Die Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird, ist vor allem während der Sommerregenzeit präsent und hängt eng mit der Flugzeit der Mücken zusammen. Um eine Ausbreitung zu verhindern, ist eine präventive Impfung unerlässlich. Tierhalter werden gebeten, ihre Tiere genau zu überwachen und bei verdächtigen Symptomen sofort das Veterinäramt zu informieren.

Für weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und spezifischen Maßnahmen stehen die Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung. Zusätzliche Auskünfte können beim Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eingeholt werden.

Redaktion
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