Kleinkunstpreis 2024: Baden-Württemberg zeichnet herausragende Künstlerinnen und Künstler aus
Stuttgart, 13. März 2024 – Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg schreiben erneut den Kleinkunstpreis aus. Der Preis wendet sich an Künstlerinnen und Künstler mit Landesbezug in allen Sparten der Kleinkunst und ist mit insgesamt 22.000 Euro dotiert.
Drei Hauptpreise und ein Förderpreis
Vergeben werden drei Hauptpreise in Höhe von jeweils 5.000 Euro sowie ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Die Preisgelder werden gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen.
Ehrenpreis für besondere Verdienste
Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung.
Auswahl durch ehrenamtliche Jury
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer ehrenamtlichen Jury aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern gewählt.
Verleihung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung
Die Verleihung des Kleinkunstpreises 2024 findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 22. Oktober 2024 in Reutlingen statt.
Bewerbungsschluss am 30. April 2024
Bewerbungen für den Kleinkunstpreis 2024 sind bis zum 30. April 2024 möglich. Informationen und Bewerbungsunterlagen können bei der Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe, angefordert werden.
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