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Geflügelpest bei Wanderfalken im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen

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©Pixabay

Ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – wurde im Rhein-Neckar-Kreis amtlich bestätigt: Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat am 16. Februar 2023 bei einem Wanderfalken aus dem Gemeindegebiet Brühl das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden alle Geflügelhalter darauf hingewiesen, sich strikt an die bereits im Januar 2023 angeordnete Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln sowie die gesetzlichen Vorschriften nach der Geflügelpest-Verordnung zu halten. Dazu gehört vor allem, einen möglichen Eintrag des Virus durch Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet zudem vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden infizierter Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich ist.

Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundorts zu melden. Tote Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet alle Geflügelhalter, ihre Tierhaltungen – auch Kleinstbestände – beim Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter oder -halterin ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht angezeigt hat, muss das umgehend unter Tel. 06221 522-4265 oder per E-Mail an veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de  (Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere) nachholen.

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können unter www.rhein-neckar-kreis.de/tiergesundheit  abgerufen werden. Zusätzliche aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de ) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Redaktion
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