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Neue Führerschein-Regeln? EU will Fahranfänger nachts aussperren

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ADAC zu Stufenführerschein und Nachtfahrverbot skeptisch

Anlässlich der aktuellen Diskussionen über die Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie bringt der ADAC seine Standpunkte und Bedenken zum Ausdruck. Derzeit werden viele Vorschläge öffentlich diskutiert, die auf Stellungnahmen und Rückmeldungen zum Entwurf der EU-Kommission zur Führerscheinrichtlinie basieren. Diese Vorschläge bieten Einblicke in die Vielfalt der Meinungen, haben jedoch noch keine konkreten Entscheidungen festgelegt. Zu den kontroversen Themen gehört unter anderem die mögliche Einführung eines Stufenführerscheins in der Klasse B und ein eventuelles Nachtfahrverbot für Fahranfänger. Die finale Überarbeitung der Richtlinie wird voraussichtlich nicht vor 2024 erwartet. Generell strebt die vierte EU-Führerscheinrichtlinie an, die Verkehrssicherheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiter zu verbessern.

ADAC nimmt zu verschiedenen Aspekten Stellung

Der ADAC hat zu verschiedenen Aspekten des Vorschlags der EU-Kommission klare Positionen bezogen:

Fahreignungsprüfungen ab 70: Der ADAC lehnt eine verpflichtende Fahreignungsprüfung für bestimmte Altersgruppen ab. Obwohl es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, sieht der ADAC kein außergewöhnlich hohes Unfallrisiko bei älteren Autofahrern. Stattdessen unterstützt der ADAC freiwillige Maßnahmen wie den Fahr-Fitness-Check, um die Fahrfähigkeiten zu erhalten und die Verkehrssicherheit zu fördern.

Erweiterung der Gültigkeit von Führerscheinen der Klasse B auf 4,25t mit alternativem Antrieb: Der ADAC fordert die allgemeine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGM) für Wohnmobile, unabhängig von der Antriebsart. Diese Regelung sollte ohne eine Begrenzung auf einen Vorbesitz der Klasse B von zwei Jahren gelten, bevor solche Fahrzeuge gefahren werden dürfen.

Digitaler Führerschein: Die Einführung eines europaweit gültigen digitalen Führerscheins als Smartphone-App wird vom ADAC grundsätzlich begrüßt. Dies würde den Bürgern Erleichterungen bringen, da sie nur noch ihr Smartphone vorzeigen müssten. Es müssen jedoch noch Fragen zur Umsetzung geklärt werden, insbesondere wie Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentzüge bei Polizeikontrollen schnell erkannt werden können.

Begleitetes Fahren: Der ADAC fordert eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren und eine EU-weite Anerkennung dieser Regelung. Damit könnten Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens grenzüberschreitend ermöglicht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Entwurf der Richtlinie das begleitete Fahren erst ab dem 17. Lebensjahr vorsieht, da das Mindestalter für den Erhalt der Fahrerlaubnisklasse B auf 17 Jahre festgelegt ist.

Für weitere Informationen zu diesen Standpunkten und zur Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie besuchen Sie die Website des ADAC unter adac.de.

Redaktion
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