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Sonnenstrom vs. Naturschutz: Rhein-Neckar-Kreis erwägt Änderungen in Landschaftsschutzgebieten

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Solaranlagen in Landschaftsschutzgebieten? Rhein-Neckar-Kreis will grünen Strom aus Konversionsflächen gewinnen

Die Bürger des Rhein-Neckar-Kreises könnten bald einen neuen Nachbarn bekommen – die Sonnenstromanlagen. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis plant eine mögliche Änderung der Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete, um die Errichtung und den Betrieb von Solaranlagen zur Energieerzeugung in bestimmten Gebieten zu ermöglichen.

Die Landschaft im Wandel

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Landschaftsschutzgebiete „Unteres und Mittleres Elsenztal“, „Bergstraße-Nord“, „Neckartal I-Kleiner Odenwald“, „Neckartal II-Eberbach“, „Neckarbischofsheimer Höhen“, „Westlicher Kraichgau“ und „Bergstraße-Süd“. Die Idee dahinter ist, die Errichtung und den Betrieb von Solaranlagen auf Konversionsflächen, die zuvor für wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Zwecke genutzt wurden, zu erlauben. Diese Konversionsflächen müssen sich in einer Entfernung von bis zu 500 Metern von Autobahnen oder Schienenwegen befinden, um für diese Änderungen in Frage zu kommen.

Verordnungen unter der Lupe

Die Landschaftsschutzgebiete, die von diesen möglichen Änderungen betroffen sind, erstrecken sich über verschiedene Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis. Dazu gehören Sinsheim, Waibstadt, Bammental, Gaiberg, Mauer, Meckesheim, Zuzenhausen, Hemsbach, Schriesheim, Weinheim, Hirschberg an der Bergstraße, Laudenbach, Neckargemünd, Epfenbach, Lobbach, Reichartshausen, Schönbrunn, Wiesenbach, Eberbach, Neckarbischofsheim, Helmstadt-Bargen, Angelbachtal, Dielheim, Mühlhausen, Rauenberg, Leimen und Wiesloch.

Hintergrund und Einblicke

Die Änderungen werden nicht ohne Überlegungen vorgeschlagen. Eine Potenzialanalyse für erneuerbare Energien im Rhein-Neckar-Kreis aus dem Juli 2022, durchgeführt vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) im Auftrag des Rhein-Neckar-Kreises, sowie eine Karte der aktuellen Potenzialflächen im 500-Meter-Bereich in den betroffenen Landschaftsschutzgebieten dienen als Grundlage für diese Überlegungen.

Die Öffentlichkeit ist gefragt

Der Entwurf der Verordnung und alle relevanten Informationen können online auf der Website des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis eingesehen werden. Der Zeitraum für die Einsichtnahme und für das Einbringen von Bedenken und Anregungen läuft vom 19. September 2023 bis zum 19. Oktober 2023. Die Unterlagen sind auch physisch im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erhältlich.

Die möglichen Veränderungen werfen wichtige Fragen zum Ausgleich zwischen erneuerbarer Energiegewinnung und Naturschutz auf und bieten den Bürgern die Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion über diese potenziellen Änderungen in den kommenden Wochen verlaufen wird.

Redaktion
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