Österreich, Italien, Frankreich, Schweiz – Worauf Autofahrer achten müssen
Im benachbarten Ausland gelten unterschiedliche Regelungen für Winterreifen, und es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, bevor man auf Reisen geht. Die ADAC Clubjuristen klären auf, worauf man achten sollte.
Österreich:
In Österreich herrscht eine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Vom 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten angelegt werden. Verstöße können teuer werden, mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro in Extremfällen.
Italien:
Die Regelungen in Italien sind komplexer. Es gibt keine landesweit einheitlichen Vorschriften, da jede Provinz selbst entscheiden kann, ob sie eine Winterreifenpflicht einführt. Hinweisschilder an den Straßen informieren über die jeweiligen Bestimmungen. In Südtirol gilt eine allgemeine Winterausrüstungspflicht von 15. November bis 15. April für Fahrzeuge in Bozen und auf der Brennerautobahn A22 bis Affi. Auf anderen Straßen in Südtirol besteht nur eine situative Pflicht bei winterlichen Verhältnissen. Bevor Sie nach Italien reisen, sollten Sie sich über die örtlichen Bestimmungen informieren.
Frankreich:
In Frankreich besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März eine dauerhafte Winterreifenpflicht, jedoch nur in Bergregionen. In anderen Regionen kann eine kurzfristige Winterreifenpflicht durch Beschilderung angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 135 Euro rechnen und kann zur Weiterfahrt untersagt werden.
Schweiz:
Die Schweiz hat keine generelle Winterreifenpflicht. Dennoch können Geldbußen verhängt werden, wenn ungeeignete Bereifung zu Verkehrsbehinderungen führt. Bei Unfällen in winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen kann eine Mithaftung drohen. Zusätzliche Beschilderungen können eine Schneekettenpflicht vorschreiben.
Weitere Informationen zu den Winterreifenbestimmungen in verschiedenen Ländern finden Sie auf der ADAC-Website.
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