AVR mit wichtigem Appell an Menschen im Rhein-Neckar-Kreis
Die AVR Kommunal sieht sich mit einem wiederkehrenden Ärgernis konfrontiert: Die unsachgemäße Befüllung der Alttextilien- und Schuhcontainer sowie vermüllte Standplätze. Statt ihre ausgedienten Kleidungsstücke und Schuhe korrekt zu entsorgen, nutzen Bürgerinnen und Bürger die Container oft als Abladeplatz für Sperrmüll und Elektroaltgeräte.
Klarstellung zu erlaubten und unerlaubten Gegenständen in Altkleidercontainern
Zu den erlaubten Gegenständen in den Containern gehören Altkleider, paarweise gebündelte Schuhe, Bettwäsche, Federbetten (ohne Schaumstoff), Decken, Gardinen, Handtücher, Haushaltswäsche, Tischdecken und Vorhänge. Es ist wichtig zu betonen, dass nur zeitgemäße und gut erhaltene Kleidung und Schuhe in die Container gehören. Die Textilien sollten sorgfältig verpackt und wetterfest in Beuteln oder Säcken, idealerweise mit Zugband, eingeworfen werden.
Nicht erlaubt sind hingegen nasse, lose und stark verschmutzte Textilien wie Renovierungskleidung, sowie Teppiche, Bodenbeläge, Matratzen und Gummimatten. Solche Gegenstände mindern den Wert der Sammlung und können nicht weiterverwertet werden. Stark verschmutzte oder beschädigte Stücke gehören in den Restmüll.
Falsche Befüllung von Alttextilien-Containern: AVR Kommunal appelliert an korrekte Entsorgung
Die AVR Kommunal bietet in ihren Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg sowie im AVR Service-Center in Sinsheim in der Dietmar-Hopp-Str. 8 die gebührenfreie Annahme von Alttextilien und Schuhen an. Für weitere Fragen steht das Team der Abfallberatung telefonisch unter 07261 / 931-510 oder per E-Mail an abfallberatung@avr-kommunal.de zur Verfügung.
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