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Verbraucherzentrale: Online-Versicherungsvermittler Insurance Hero muss Verbraucher beraten

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Bild von Krissie auf Pixabay

Erfolgreiche Abmahnung gegen www.helden.de

Immer mehr Verbraucher schließen online Versicherungen ab, wodurch einige Versicherungsanbieter versuchen, sie zu einem schnellen Abschluss zu bewegen und bestehende Gesetze zu umgehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat unter anderem deshalb die Insurance Hero GmbH erfolgreich abgemahnt, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale Verbrauchern zu einem schnellen Abschluss ohne Beratung bewegen wollte.

Die Insurance Hero GmbH ist eine Versicherungsvermittlerin, die unter www.helden.de Versicherungen online verkauft. Da sie den Eindruck erweckte, selbst ein Versicherer zu sein, und sich nicht an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes zur Beratungspflicht hielt, wurde das Unternehmen von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Das auf ein junges Publikum abzielende Unternehmen sprach die potentiellen Kunden mit „Du“ an und versuchte, sie durch Abfragebögen schnellstmöglich zum Abschluss zu bewegen.

„Gerade bei so komplexen und erklärungsbedürftigen Produkten wie Versicherungen ist eine Beratung besonders wichtig“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Deshalb ist es wichtig, dass sich auch Versicherungsanbieter im Internet an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Bezug auf den dort vorgeschriebenen Beratungsprozess durch den Anbieter halten.“

Die Insurance Hero GmbH jedoch hielt sich nicht an diese Vorgaben, da sie Verbrauchern am Ende des Abschlussvorgangs bestätigen ließ, dass sie sich eigenständig mit dem als komplex einzuschätzenden Versicherungsschutz vertraut gemacht haben und keine Beratung benötigen.

Dies kann weitreichende Folgen hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter haben. Wenn Verbrauchern angeben, keine Beratung zu wünschen, können keine Schadensersatzansprüche aus Falschberatung geltend gemacht werden. Es ist wichtig, dass sich Anbieter an die Vorgaben des VVG halten, das grundsätzlich die Versicherungsberatung vorsieht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Insurance Hero wegen beider Verstöße abgemahnt. Daraufhin hat der Anbieter wegen der Umgehung des Beratungspflichtprozederes eine (Teil-) Unterlassungserklärung abgegeben. Da sich die Insurance Hero jedoch geweigert hat, auch wegen des anderen Verstoßes eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale am Landgericht Hamburg Klage eingereicht. Im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens hat die Insurance Hero eingelenkt und den Unterlassungsanspruch anerkannt. „Es ist nie sinnvoll, auf eine Beratung zu verzichten“, sagt Grieble.

Redaktion
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