Leben

Führerschein-Umtausch: Jetzt dran

0

Alte Führerscheine verlieren Gültigkeit

In Deutschland schreitet der Umtausch von Führerscheinen im Zuge der EU-weiten Umstellung auf fälschungssichere und einheitliche Dokumente voran. Nachdem bis zum 19. Januar 2023 die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre Führerscheine umgetauscht haben mussten, sind nun die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe.

Führerscheinumtausch geht weiter: Jahrgänge 1965 bis 1970 sind jetzt an der Reihe

Die verpflichtende Umtauschfrist für diese Altersgruppe endet am 19. Januar 2024, vorausgesetzt der Führerschein wurde bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt. Der ADAC rät dazu, sich bereits jetzt um einen Termin zur rechtzeitigen Erneuerung des Führerscheins zu kümmern.

Für Besitzer alter Scheckkartenführerscheine, unabhängig vom Geburtsjahr, orientieren sich die Fristen am Ausstellungsjahr. Scheckkartenführerscheine der Jahre 1999-2001 müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Personen, die vor 1953 geboren sind, haben den längsten Umtauschzeitraum, der bis zum 19. Januar 2033 reicht.

ADAC empfiehlt frühzeitige Terminvereinbarung für verpflichtenden Umtausch

Für den Umtausch ist ein Antrag bei der örtlichen Führerscheinstelle notwendig. Erforderliche Unterlagen sind ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein. Die Umtauschkosten belaufen sich auf etwa 25 Euro, und das neue Führerscheindokument bleibt 15 Jahre gültig.

Der ADAC betont, dass der Ablauf der Umtauschfrist nicht das Erlöschen der Fahrerlaubnis bedeutet. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit. Bei Weiterführung des alten Führerscheins nach Ablauf der Umtauschfrist können jedoch Verwarngelder von 10 Euro anfallen. Auch im Ausland kann es zu Problemen führen.

Insgesamt müssen deutschlandweit etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, darunter rund 15 Millionen Papierführerscheine (bis 31. Dezember 1998 ausgestellt) und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgegeben). Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Weitere Informationen sind auf adac.de verfügbar.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Leben