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Winterreifenpflicht: Wann, was und wie

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Winter Landschaft Schnee Reihen Sinsheim ©jubu
Symbolfoto ©jubu

So sind Sie im Winter sicher unterwegs – Tipps für Winterreifen und die deutsche Rechtslage

Wann sind sie wirklich Pflicht? Und gilt die Faustregel „von O(ktober) bis O(stern)“? Eins gleich vorweg: Sie ist nur bedingt zutreffend:

Die weit verbreitete Faustregel, nach der Winterreifen in Deutschland von Oktober bis Ostern Pflicht sind, hält nicht in allen Situationen stand. Das zeigt sich besonders in höheren Lagen und Regionen, die von Eis und Schnee verschont bleiben. Der ADAC gibt wertvolle Tipps, um auch außerhalb dieses Zeitrahmens sicher durch den Winter zu kommen.

Situative Winterreifenpflicht und deren Konsequenzen

Anders als eine generelle Winterreifenpflicht, existiert in Deutschland eine situative Regelung gemäß § 2 (3a) der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben sind. Ein Verstoß gegen diese Regel kann teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Bußgelder und Punkte für Verstöße

Der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann für den Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen. Wenn durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und es wird ein Punkt in Flensburg vergeben. Aber auch Fahrzeughalter sind nicht außen vor.

Verantwortung des Fahrzeughalters

Halter von Fahrzeugen, die unter winterlichen Bedingungen fahren, riskieren ein Bußgeld von 75 Euro und ebenfalls einen Punkt in Flensburg, wenn sie diese Fahrten zugelassen oder sogar angeordnet haben. Die Beachtung der Winterreifenpflicht liegt somit nicht allein beim Fahrer.

Ganzjahresreifen als Alternative: Worauf ist zu achten?

Ganzjahresreifen werden rechtlich als Winterreifen betrachtet, sofern sie das „Alpine“-Symbol (Schneeflocke im dreigezackten Berg) tragen. Obwohl dies bis Ende September 2024 auch für die alte M+S-Kennzeichnung gilt, sollten Fahrer im Hinterkopf behalten, dass Ganzjahresreifen in Extremsituationen nicht die gleiche Leistung wie klassische Winterreifen erbringen.

ADAC-Empfehlung zur Profiltiefe

Obwohl die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Pkw-Reifen bei 1,6 Millimetern liegt, rät der ADAC aus Sicherheitsgründen dazu, Winter- und Ganzjahresreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe zu verwenden. Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit auf winterlichen Straßen erheblich.

Internationale Unterschiede: Winterreifen in Europa

Nicht nur in Deutschland variieren die Regeln für Winterreifen. In einigen europäischen Ländern wie Österreich gilt ein Winterreifen mit einer Profiltiefe von unter 4 Millimetern bereits als Sommerreifen und ist auf bestimmten Strecken im Winter nicht mehr gestattet. Fahrer sollten sich daher vor Reisen ins Ausland über die spezifischen Regelungen informieren.

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