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Überstunden im Arbeitsrecht: Was ist erlaubt und welche Regeln gelten?

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Überstunden? Diese Regeln gelten für Mehrarbeit:
Bild von Firmbee auf Pixabay

Überstunden sind in vielen Berufen und Branchen weit verbreitet, doch was sagt das Arbeitsrecht in Deutschland dazu? In diesem Artikel werden wir uns näher mit den Regeln und Bestimmungen für Überstunden befassen und wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich in dieser Angelegenheit richtig verhalten sollten.

Die Bedeutung von Überstunden im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht verwendet nicht explizit den Begriff „Überstunden“. Stattdessen sind Überstunden im Gesetzestext durch einige Regeln und Bestimmungen geregelt. Generell gelten Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer über die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Arbeitsstunden hinaus arbeitet, als Überstunden.

Überstunden? Diese Regeln gelten für Mehrarbeit:

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Keine Verpflichtung, mehr zu arbeiten

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer nur die im Arbeitsvertrag vereinbarte Anzahl an Stunden arbeiten – weder mehr noch weniger. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie Notfälle und Katastrophen, bei denen die Arbeitszeit überschritten werden kann. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können Überstunden jedoch vorschreiben, und in solchen Fällen sind sie verpflichtend.

Doch in den meisten Fällen werden Überstunden stillschweigend vorausgesetzt. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass dies nicht zum Normalfall wird. Es ist zwar verständlich, bei besonderen Umständen wie dem Krankheitsfall eines Kollegen einzuspringen, aber es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung dazu.

Die Begrenzung der Überstunden durch das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz legt eine Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit fest. Arbeitnehmer dürfen wöchentlich maximal 48 Stunden arbeiten, ohne gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Wenn die reguläre Arbeitswoche 40 Stunden beträgt, verbleiben acht Stunden, die theoretisch als Überstunden geleistet werden können.

Jugendliche unter 18 Jahren, beispielsweise in der Ausbildung, dürfen diese Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. In Unternehmen mit einem Betriebsrat muss dieser den Überstunden zustimmen.

Vergütung und Ausgleich von Überstunden

Die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden in Form von Freizeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regelung ergibt sich oft aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnzahlung für Überstunden haben, wenn dies nach den Umständen erwartet werden kann, beispielsweise wenn eine Vergütung stillschweigend vereinbart wurde.

Eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag, die besagt, dass alle Überstunden durch das reguläre Monatsgehalt abgegolten sind, ist ungültig. Wenn eine solche Vereinbarung getroffen wird, muss die genaue Anzahl der betroffenen Überstunden im Vertrag festgehalten werden.

Die Dokumentation von Mehrarbeit

Es ist ratsam, geleistete Mehrarbeit zu dokumentieren. Die besten Praktiken umfassen das schriftliche Festhalten von Überstunden, das dann vom Arbeitgeber gegengezeichnet wird. Es wird auch empfohlen, schriftlich angeordnete Überstunden zu dokumentieren, um im Streitfall vorbereitet zu sein. In Unternehmen, die bereits eine elektronische Arbeitszeiterfassung verwenden, ist dies nicht zwingend erforderlich.

Mittelfristig wird die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit voraussichtlich zur Regel werden, da der Europäische Gerichtshof dies in einem Urteil aus dem Frühjahr 2019 von den EU-Mitgliedsstaaten gefordert hat. Damit sollen auch Pausen und die wöchentliche Höchstarbeitszeit überwacht werden können.

Insgesamt ist es wichtig, sich über die geltenden Regeln und Vorschriften für Überstunden im Arbeitsrecht im Klaren zu sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die geltenden Gesetze und Vereinbarungen beachten und bei Unsicherheiten rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Dies stellt sicher, dass Überstunden angemessen behandelt werden und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Redaktion
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